Wettbewerbsrecht: Waitz Rechtsanwälte stoppt illegalen Verkauf von Baumaschinen

Landesgericht Innsbruck untersagt rechtswidrigen Vertrieb

Hohe Sicherheitsanforderungen stellt die EU an den Vertrieb von Maschinen. Die Erfüllung dieser Auflagen soll die Gesundheit der Betreiber schützen und ist kostenintensiv. Doch nicht alle Anbieter spielen fair: Billigimporte insbesondere aus China schwemmen illegale Produkte in den EU-Markt. Die Folgen sind Dumpingpreise und eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit der Kunden.

Waitz Rechtsanwälte ist es nun gelungen, beim Landesgericht Innsbruck ein bereits rechtskräftiges Urteil gegen derartige Praktiken zu erwirken. Den Beklagten wurde verboten, beim Verkauf illegaler Maschinen die Kunden über deren Verkehrsfähigkeit zu täuschen. Gestützt auf die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts hat dies weitreichende Konsequenzen.

„Im Nachteil sind bei solchen Machenschaften nicht nur die Kunden, sondern vor allem auch jene Mitbewerber, die sich an die strengen Sicherheitsvorschriften halten. Einen derartigen illegalen Wettbewerbsvorsprung kann man als Mitbewerber sehr effektiv mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts abdrehen“, erklärt unser Partner RA Dr. Gerald Waitz, der als Experte für Wettbewerbs- und Markenrecht das Verfahren geführt hat.

Geklagt wurden sowohl der Hersteller der Baumaschinen als auch die Vertriebsfirma sowie deren Geschäftsführer persönlich. „Die Beklagten müssen den illegalen Vertrieb in Zukunft nicht nur unterlassen. Sie müssen auf ihren Homepages das Urteil veröffentlichen, auch eine Veröffentlichung des Urteils in zwei Fachzeitschriften konnten wir durchsetzen. Besonders schlagkräftig sind solche Verfahren auch deshalb, weil in derartigen Fällen die Geschäftsführer persönlich geklagt werden können und diese dann auch für alle Kosten persönlich haften. Mit einer Einstweiligen Verfügung kann man solche Ansprüche relativ rasch durchsetzen. Erfolgen nach dem Urteil weitere derartige Rechtsverstöße, verhängt das Gericht Beugestrafen bis zu € 100.000.- pro Verstoß und im Extremfall sogar Haftstrafen gegen die Geschäftsführer“, so Waitz.

Bei Fragen zum Thema Wettbewerbs- und Markenrecht wenden Sie sich bitte an RA Dr. Gerald Waitz.

 

Dr. Gerald Waitz                                                  

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen.