Nunmehr liegt zu einem weiteren Rechtsstreit betreffend Mietzinsminderung für Geschäftsräume während des „Lockdowns“ eine rechtskräftige Entscheidung eines Berufungsgerichtes (LGZ Wien, 39R27/21s) vor, welche die bisherige Rechtsprechung der Erstgerichte bestätigt. In diesem Beitrag fassen wir die wesentlichen Aussagen des Berufungsgerichts, welche auch für die weitere Rechtsprechung zu diesem Thema richtungsweisend sein wird, zusammen…
