Vorsicht Vertragsgestalter – führt die Heranziehung gröblich benachteiligender Bestimmungen zum Verlust gesetzlich zustehender Ansprüche in Verbraucherverträgen – Vorabentscheidungsersuchen zu 4 Ob 131/21 z
Dem zwischen der klagenden Gesellschaft und einem Pensionisten abgeschlossenen Kaufvertrag vom 12.11.2017 über den Erwerb einer Einbauküche lagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin zugrunde. Diese enthielten unter anderem folgende Bestimmung, welche von sämtlichen Instanzen des Verfahrens als gröblich benachteiligend und damit missbräuchlich im Sinne des Art 6 Abs 1 Klausel-RL qualifiziert wurde:…