Grenzüberschreitende Verschmelzung: Waitz Rechtsanwälte verschmelzen deutsche Gesellschaft auf ihre österreichische Schwestergesellschaft

Waitz Rechtsanwälte  hat die grenzüberschreitende Verschmelzung einer deutschen Gesellschaft auf die österreichische Schwestergesellschaft erfolgreich begleitet und umgesetzt.

Konzernpolitisch war gewünscht, dass der deutsche Standort aufgegeben und von Österreich aus geführt wird. Dementsprechend wurde von der österreichischen Holdinggesellschaft eine österreichische Tochtergesellschaft gegründet. Auf diese erfolgte die grenzüberschreitende Verschmelzung.

Aufgrunddessen, dass der deutsche Standort aufgegeben wurde, war die Behandlung der deutschen Arbeitnehmer ein relevantes Thema, das sehr gut gelöst werden konnte.

Die grenzüberschreitende Verschmelzung findet aufgrund des EU-VerschG statt. Nachdem das EU-VerschG die EU-Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten umsetzt, kann eine Verschmelzung innerhalb der EU rechtssicher umgesetzt werden.

Die Verschmelzung erfolgt unter Gesamtrechtsnachfolge. Ein Unterschied zu rein nationalen Verschmelzungen besteht unter anderem darin, dass zwingend eine Veröffentlichung des Verschmelzungsplanes einen Monat vor den Generalversammlungen (analog zur Spaltung) stattzufinden hat und der Arbeitnehmerschutz eine große Rolle spielt.

Die Wirksamkeit ist mit der Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch der österreichischen übernehmenden Gesellschaft gegeben.

Die Umsetzung erfolgte unter der Verantwortung von Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, LL.M.

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Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen.

 

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