Commerzialbank Mattersburg: Waitz Rechtsanwälte setzt Entschädigung für Geschädigten durch

Im Skandal rund um die Commerzialbank Mattersburg gibt es nun die ersten Erfolge für Geschädigte. Unsere Kanzlei konnte für einen ehemaligen Bankkunden eine Zahlung von rund EUR 60.000.- erreichen.

Spareinlagen sind in Österreich durch die Einlagensicherung Austria GmbH (ESA) bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze gedeckt. Diese Höchstgrenze beträgt grundsätzlich EUR 100.000.-, in einigen Ausnahmefällen EUR 500.000.-.

Dieser erhöhte Betrag kommt zur Anwendung, wenn eine Einlage innerhalb von 12 Monaten vor Insolvenz einer Bank bei dieser getätigt wurde und das Geld aus einer gedeckten Einnahme stammt. Solche gedeckten Einnahmen sind Zahlungen aus Immobilienverkäufen von zu privaten Wohnzwecken genutzten Liegenschaften, aus bestimmten sozialen Zwecken wie Pension, Abfertigung, Erbe, etc. oder Versicherungsleistungen bzw. Entschädigungen für Verletzungen durch Straftaten.

Unser Klient hatte kurz vor der Pleite der CB Mattersburg seine gesetzliche Abfertigung auf eines bei dieser Bank geführte Girokonto überwiesen bekommen. Diesen Betrag leitete er auf ein ebenfalls bei der CB Mattersburg geführte Sparbuch weiter.

Die ESA vertrat zunächst den Standpunkt, der Kunde habe durch die Weiterleitung auf sein eigenes Sparbuch bei derselben Bank eine bewusste Anlageentscheidung getroffen, was die Entschädigungspflicht ausschließen würde. Bereits im Jahr 2020 haben wir darauf hingewiesen, dass diese Rechtsansicht im Gesetz keine Deckung findet.

Nunmehr hat der OGH in mehreren Entscheidungen unsere Rechtsansicht bestätigt. Die ESA war gezwungen, ihren ablehnenden Rechtsstandpunkt aufzugeben und hat bereits rund EUR 60.000.- für unseren Klienten überwiesen.

„Es hat sich ausgezahlt, dass wir hier hartnäckig geblieben sind. Ich finde es ehrlich gesagt bedenklich, wenn die Politik immer groß damit wirbt, dass Spareinlagen in Österreich gesichert sind und gleichzeitig Entschädigungen dann bestritten werden, nur weil der Kunde sein Geld vom Konto auf sein Sparbuch überwiesen hat und das noch dazu bei derselben Bank. Umso mehr freut es mich, dass wir unserem Klienten doch noch zu seinem Recht und seinem Geld verhelfen konnten“, erläutert unser Partner Dr. Gerald Waitz, der den Geschädigten vertreten hat.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird von Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH keine Haftung übernommen.

 

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