Wir durften eine konzerninterne Umstrukturierung begleiten. Dabei wurden mehrere Tochtergesellschaften up-stream auf ihre Muttergesellschaft verschmolzen. Zwei der Tochtergesellschaften wiesen zum Verschmelzungsstichtag ein negatives Eigenkapital auf. Die Muttergesellschaft hingegen verfügte über ein hoch positives Eigenkapital, das auch nach Durchführung der beiden Verschmelzungen noch im hoch positiven Bereich gelegen wäre. Das Firmenbuchgericht verweigerte dennoch die Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch…
