„Like“ zu einem Posting kommt nicht die Bedeutung einer Willenserklärung (urheberrechtlichen Zustimmung) zu

Die von unserer Kanzlei vertretene Klägerin ist ein im Maschinenbau und Maschinenhandel tätiges Unternehmen. Der Beklagte fungierte bis Mai 2018 als Handelsvertreter der Klägerin, zum Zeitpunkt der Klagseinbringung war er Vertriebsleiter eines Konkurrenzunternehmens…