Über 100 Jahre nach Einführung der GmbH als Rechtsform wurde im Jänner 2024 für die österreichische Wirtschaft eine neue Möglichkeit geschaffen. Alle Details, Hintergründe, Vorteile, Einsatzgebiete dieser neuen Flexiblen Kapitalgesellschaft wird unsere Partnerin Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer LL.M. in einem Vortrag am 05.03.2024, 18:00 Uhr auf der WKO Vöcklabruck, Robert-Kunz-Straße, gemeinsam mit Georg Karigl von der Steuerberatungskanzlei Ornezeder + Partner aufzeigen.

Die COFAG vertritt im Zusammenhang mit potenziellen Rückforderungen bei Überschreitung der Höchstgrenzen im Unternehmensverbund die Rechtsmeinung, dass nach Maßgabe des EU-Beihilferechts Rückforderungsansprüche der COFAG nicht nur gegenüber dem unmittelbaren Beihilfeempfänger, sondern auch gegenüber jenen Unternehmen eines Unternehmensverbunds bestehen, die einen tatsächlichen Nutzen aus den an ein Unternehmen des jeweiligen Unternehmensverbunds gewährten Beihilfen hatten oder haben (mittelbare Beihilfenempfänger).

Mit 1. Jänner 2024 trat in Umsetzung der EU-Digitalisierungs-Richtlinie das Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz 2023 (GesDigG 2023) in Kraft. Regelungsinhalt ist der Ausschluss von Personen zur Besetzung einer Funktion als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied (Disqualifikation), im Falle einer strafgerichtlichen Verurteilung aufgrund der Begehung eines wirtschaftsnahen Deliktes.

Eine renommierten Wiener Steuerberatungskanzlei war von einer ehemaligen Klientin auf Schadenersatz in Höhe von über EUR 180.000.- geklagt worden. Die Klägerin hatte im Jahr 2000 ihr Einzelunternehmen in eine neu gegründete GmbH eingebracht und dabei eine unbare Entnahme in Höhe von umgerechnet EUR 1,672 Mio. getätigt, wobei sie damals noch von einer anderen Steuerberatungskanzlei beraten wurde.