In einer aktuellen Entscheidung (EuGH 25.11.2021, C-233/20) zu einem Vorabentscheidungsersuchen des OGH (OGH 29.04.2020, 9 ObA 137/19s) hat der EuGH nunmehr klargestellt, dass die österreichische Bestimmung des § 10 Abs 2 UrlG, wonach eine Urlaubsersatzleistung für das laufende letzte Arbeitsjahr im Falle eines unberechtigten vorzeitigen Austritts nicht gebührt, unionsrechtswidrig ist.
In diesem Beitrag fassen wir die wesentlichen Aussagen des europäischen Höchstgerichts und die sich daraus ergebenden Folgen für das österreichische Urlaubsgesetzes zusammen…